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Allgemeine Informationen zur Beurlaubung

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Fristen zur Beurlaubung

für das Wintersemester:

01.06.-31.07. - reguläre Frist

01.08.-15.08. - verspätete Beurlaubung mit Verspätungsgebühr 5,00 €

für das Sommersemester:

01.12.-31.01. - reguläre Frist

01.02.-15.02. - verspätete Beurlaubung mit Verspätungsgebühr 5,00 €

Wenn die Durchführung Ihres Studiums im kommenden Semester aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist, können Sie anstelle einer Rückmeldung die Beurlaubung beantragen.

Eine Beurlaubung ist in folgenden Fällen möglich:

  • berufliche Gründe
  • Schwangerschaft oder Betreuung des Kindes,
  • Erkrankung, die ein Studium unmöglich macht,
  • Pflege des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades,
  • sonstige Gründe von gleicher Bedeutung

Bitte beachten Sie:

  • die Beurlaubung ist nur für Voll-, Teilzeitstudierende und Studiengangszweithörende ab dem 2. Semester (nach der Einschreibung in einen Studiengang) möglich,
  • die Beurlaubung wird nur für ein Semester ausgesprochen,
  • Kursbelegung, Erwerb von Leistungsnachweisen/Prüfungen sind im Urlaubssemester nicht möglich
    • Ausnahmen:
    • Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
    • Prüfungsteilnahme bei Beurlaubung aufgrund Erziehung eines Kindes oder Pflege der Verwandten 1. Grades bzw. Ehegatten
    • Belegung von Wiederholerkursen, sofern Sie im Zusammenhang mit der Prüfung Zugriff auf die Lernplattform Moodle benötigen

Beantragung der Beurlaubung

Studierende, die anstelle der Rückmeldung eine Beurlaubung beantragen möchten, können dies mit einem schriftlichen Antrag auf Beurlaubung tun. Dieser Antrag muss dem Studierendensekretariat ggf. mit zusätzlichen Unterlagen per Post oder per Fax eingereicht werden.

Nachweis der erfolgten Beurlaubung

Das Studierndendensekretariat prüft Ihren eingegangenen Antrag und veranlasst bei vollständigen Unterlagen die Beurlaubung für das kommende Semester. Bei fehlerhaften Unterlagen erhalten Sie eine Nachbesserungsmöglichkeit. Als Nachweis der erfolgten Beurlaubung erhalten Sie per Post den Studienausweis mit dem Vermerk "beurlaubt".

  • zur Beurlaubung

Die Frist ist seit dem 15.02.2012 abgelaufen.

Studierendensekretariat 27.04.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de